Unser Kartenservice

Der Vorstand des Fanclubs "BVB Maniacs Steiermark" ist ständig  bemüht, für Spiele von Borussia Dortmund für seine Mitglieder Fanclub-Eintrittskarten zu erwerben.

 

Der Fanclub "BVB Maniacs Steiermark" übernimmt keine Garantie, dass alle Kartenwünsche immer erfüllt werden können >> ein Grund dafür ist die zu hohe Nachfrage an Tickets für BVB-Spiele.

 

Damit dies auch klappt und Kartenwünsche dementsprechend erfüllt werden können, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden:

 

Bitte beachtet vor dem Ausfüllen des Formulars die Kartenregelung, die für den Fanclub BVB Maniacs Steiermark gilt. Die zukünftige Bestellung einer Fanclub-Eintrittskarte ist nur möglich, wenn die Kartenregelung vorab unterschrieben wird!


Kartenregelung:

  • Jedes Fanclubmitglied der "BVB Maniacs Steiermark" hat das Recht, sich für  EINE Fanclub-Eintrittskarte pro Spiel anzumelden. Die Bestellung der Fanclub-Eintrittskarten erfolgt ausschließlichüber diese Webseite  unter dem Antragsformular "Kartenvormerkung".
  • Die Fanclub-Eintrittskarten sind bei Borussia Dortmund numerisch registriert und werden stichprobenweise kontrolliert. Bei den unten angeführten Regelverstößen wird die Kartenvergabe für den gesamten Fanclub für 3 Jahre, jedes eingetragene BVB - Mitglied im Fanclub wird ebenfalls für 1 Jahr für die Kartenvergabe gesperrt!
  • Fanclub-Eintrittskarten, die an ein Mitglied vergeben wurden, dürfen NUR von diesem Mitglied zum Stadioneintritt verwendet werden.
  • Fanclub-Eintrittskarten dürfen keinesfalls an Dritte verkauft oder weitergegeben werden.
  • Es ist nicht gestattet, die Fanclub-Eintrittskarten auf Online - Versteigerungs- bzw. auf Verkaufsportalen oder am Schwarzmarkt zu verkaufen.
  • Bei Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen der Fanclub-Eintrittskarte muss unverzüglich (Mail) dem Vorstand (Obfrau bzw. Obfrau-Stellvertreterin) mittels einer amtlichen Diebstahls- bzw. Verlustanzeige Meldung erstattet werden. Der Vorstand übernimmt die weiteren Schritte zur Sperre der Karte beim BVB.
  • Bei einem oder mehreren Verstößen gegen diese Bestimmungen ist mit einer Klage auf Unterlassung, Rufschädigung etc. zu rechnen. In diesem Fall wird eine Konventionalstrafe (pauschaler Schadenersatz) in der Höhe von € 10.000,00 (in Worten Euro zehntausend) fällig. Dieser Betrag ist binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution an den Fanclub "BVB Maniacs Steiermark" zu entrichten, gerechnet von dem Tag an, an dem die Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH nachhaltige Sanktionen gegen den Fanclub "BVB Maniacs Steiermark" verhängt hat.  Darüber hinaus ist das jeweilige Mitglied für jeden Schaden ersatzpflichtig, der den anderen Fanclubmitgliedern durch Sanktionen von Borussia Dortmund entsteht (z.B. keine Bestellmöglichkeit von Fanclub-Eintrittskarten). Jeder Verstoß gegen diese Regelungen, die mit Sanktionen von Borussia Dortmund gegen den Fanclub "BVB Maniacs Steiermark" verbunden sind, zieht den sofortigen Ausschluss aus dem Fanclub "BVB Maniacs Steiermark" nach sich. Mit seiner Unterschrift akzeptiert das Vereinsmitglied der BVB Maniacs Steiermark diese Regelungen.
  • Sollte das Mitglied am Spieltag verhindert sein, muss dies dem Vorstand (Obfrau bzw. Obfrau-Stellvertreterin) möglichst zeitnah  gemeldet werden. Die Vergabe der Fanclub-Eintrittskarte erfolgt dann vom Vorstand anhand des unten angeführten Reihungsverfahrens. Sollte die Meldung bis maximal 2 Tage vor dem jeweiligen Spieltag erfogen, wird der Vorstand versuchen, bereits bezahlte Fanclub-Eintrittskarten an Borussia Dortmund  zu retournieren.
  • Eine Vergabe an minderjährige Mitglieder ist nur möglich, wenn auch der Erziehungsberechtigte eine Karte erhält bzw. nachweislich bereits eine gültige Eintrittskarte für das selbe Spiel besitzt und zusammen mit seinem "Kind" ins Stadion geht.
  • Bei allen Bestellungen, bei denen eine Fanclub-Eintrittskarte an das bestellende Fanclubmitglied ausgegeben wird, werden 2,00 Euro als Aufwandsentschädigung verrechnet.
  • Fanclub-Eintrittskarten werden vom Fanclub erst ausgegeben, wenn die Zahlung vollständig erfolgt ist und am angegebenen Konto als Eingang verbucht wurde.
  • Die Mitglieder, welche über den Fanclub Karten erhalten, werden ersucht, uns Bilder vom "Ausflug" zu schicken - wir veröffentlichen diese dann auf dieser Webseite.
  • Regelung der örtlichen Zuständigkeit: Gerichtsstand für alle aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Zahlungs- und Leistungsverpflichtungen sowie für alle anderen juristisch einklagbaren Streitigkeiten ist das Bezirksgericht Graz Ost.

Reihungsverfahren:

  1. Vorstandsmitglieder
  2. Aktive Mitglieder (aktive Mitglieder sind Teilnehmer an diversen Veranstaltungen, wie TV-Abende, Sommerfest, Weihnachtsfeier, Karitatives etc.)
  3. Mitglieder, die von Beginn an den BVB Maniacs angehören
  4. Alle anderen Mitglieder
  5. Stehen mehrere Mitglieder auf derselben Stufe und kann keine Einigkeit hinsichtlich der Vergabe erzielt werden, entscheidet das Los.